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14 December 1998
From: "Black Unicorn" <unicorn@schloss.li> To: "Cryptography List" <owner-cryptography@c2.net> Subject: Wassenaar in Switzerland (German) Date: Mon, 14 Dec 1998 17:05:24 -0600 I'll do a translation when I have time. (Note that this could be as late as next week). Montag, 14. Dezember 1998 Verschleierungstaktik bei Kryptopolitik Neue Exportbeschränkungen für Verschlüsselungsprodukte Auf Druck der USA haben letzte Woche in Wien 33 Staaten, darunter auch die Schweiz, neue Bewilligungspflichten für den Export von Verschlüsselungssoftware vereinbart. Die Umsetzung bleibt dabei aber den einzelnen Staaten überlassen. Die Vereinbarung dürfte in der Schweiz und in Europa kaum Änderungen der bisherigen Praxis bewirken. Die Meldung, dass die USA europäische Staaten zu verschärften Kontrollen beim Export von Verschlüsselungssoftware hätten zwingen können, sorgte letzte Woche für Aufregung. Doch die Vereinbarung, die der Sonderbeauftragte der Vereinigten Staaten, David Aaron, amerikanischen Journalisten als grossen Sieg der USA verkaufte und die in der Folge von einigen Kommentatoren als Niederlage für den Rest der Welt gewertet wurde, ändert genau betrachtet die Bedingungen beim Verkauf und bei der Nutzung von Software für die Verschlüsselung von Computerdaten kaum. Nach wie vor ist es schwierig, leistungsfähige Verschlüsselungssoftware aus den USA zu exportieren, nach wie vor ist es möglich, dass etwa Schweizer Firmen ihre leistungsfähigen Kryptoprogramme auch ausserhalb der Schweiz verkaufen. Dass die Revision der Wassenaar-Vereinbarung in der Öffentlichkeit Aufregung verursachte, liegt weniger am Inhalt als eher daran, dass der US-Diplomat die Stimmungslage für eine PR-Aktion zu nutzen suchte. Dies sorgte in europäischen Regierungskreisen für Kopfschütteln. Sturm im Wasserglas In der Praxis dürften die letzte Woche an einer Plenartagung in Wien getroffenen Änderungen der Wassenaar-Vereinbarung - des 1996 geschaffenen Nachfolgers der Technologie-Ostexportkontrollbehörde COCOM - vorerst wenig Auswirkungen zeigen. Der Wassenaar-Vereinbarung gehören neben den USA weitere 32 Industrienationen, darunter die Schweiz und auch die meisten osteuropäischen Staaten und Russland, an. Die Vereinbarung ist weder «self-executing» noch rechtlich verbindlich, muss also von den einzelnen Staaten national umgesetzt werden. Schon bisher sah sie im Rahmen der Exportkontrollen eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von Verschlüsselungstechnik in Nichtmitgliedstaaten vor, da solche Produkte meist als «Dual Use»-Produkte betrachtet werden, weil sie sich auch militärisch einsetzen lassen. Software, die wie etwa Web-Browser oder E-Commerce-Server als sogenannte «mass market products» vertrieben wurden, war davon aber ausgenommen. Neu soll auf Druck der USA auch die Ausfuhr solcher Software einer Bewilligungspflicht unterliegen, sofern sie Schlüssel verwendet, die länger sind als 64 Bit. Für den Export in die Unterzeichnerstaaten der Vereinbarung sind aber weiterhin keine Exportkontrollen vorgeschrieben; in vielen Fällen ändert sich also schon deswegen nichts. Hinzu kommt, dass für Software, die wie die Freeware-Version von Pretty Good Privacy (PGP) im Internet kostenlos und frei erhältlich ist («in the public domain»), gegen den Willen der USA nach wie vor keinerlei Restriktionen vorgeschrieben werden. Die Vereinbarung erlaubt es den einzelnen Staaten aber auch, eigene, schärfere Exportbeschränkungen einzuführen, wie sie etwa die USA kennen. Computerbenutzer, die aus den USA Internet-Software mit starken Verschlüsselungsfunktionen beziehen wollen, können also nach wie vor Probleme haben. Für Verschlüsselungshardware, wie sie auch hierzulande hergestellt wird, sieht die revidierte Vereinbarung von Wassenaar zwar eine Lockerung vor: für solche Produkte wie auch für Nichtmassenmarkt- Software sind bei Schlüsseln bis 56 Bit künftig keine Exportbewilligungen mehr nötig. Da sichere Verschlüsselungssysteme heute aber mit 128 Bit oder mehr arbeiten müssen, ist diese Lockerung in der Praxis de facto irrelevant. Keine Auswirkungen für die Schweiz «Für die Schweiz wird die Anpassung der Vereinbarung praktisch keine Auswirkungen haben», versichert Othmar Wyss vom zuständigen Bundesamt für Aussenwirtschaft (Bawi) auf Anfrage. Bruno Wildhaber, bei der US-Kryptospezialistin Entrust für Strategien in Europa verantwortlich, rechnet für Schweizer Firmen sogar mit einer «noch besseren Marktposition im Inland». Die Stellung der US-Anbieter sei «einmal mehr» geschwächt worden. Die USA hätten zwar massiv Druck ausgeübt, damit Massenmarktsoftware in der Zukunft Exportkontrollen unterstellt würde. Es sei aber anzunehmen, «dass die europäischen Länder und Kanada diesem Druck nicht oder nur sehr beschränkt nachgeben werden», sagt Wildhaber. Der Entscheid über die Erteilung einer Exportbewilligung liegt denn auch bei den einzelnen Staaten und kann eine reine Formsache sein. Das Bawi denkt bereits über weltweit gültige Generalausfuhrlizenzen für Massenmarktsoftware nach. Zwar trifft es zu, dass die USA in der jüngsten Fassung der Vereinbarung einige zentrale Anliegen ihrer Kryptopolitik international einbringen konnten. In wesentlichen Punkten ist sie aber - und das erklärt auch ihre PR-Aktion - gescheitert: So konnte sie trotz erheblichem Druck die von ihr gewünschte Privilegierung von Kryptoprodukten mit «Key recovery»-Mechanismen nicht durchsetzen. Damit hätten Behörden nachträglich Geheimschlüssel eines Systems rekonstruieren und verschlüsselte Botschaften im Klartext lesen können. Es war im übrigen die Schweiz, die hier die Opposition anführte. Die Schweizer Vertretung sorgte auch dafür, dass die neuen Bestimmungen für Massenmarktsoftware nur zwei Jahre lang gelten werden und dann erneut einstimmig beschlossen werden müssen. Auch die Meldepflicht für (bewilligte) Exporte von Kryptoprodukten wurde auf Schweizer Initiative hin gestrichen. David Rosenthal Neue Zürcher Zeitung, 11. Dezember 1998